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Abmahngründe

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Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung

Zur Vereinfachung der gesetzlichen Informationspflichten hat der Gesetzgeber Unternehmern für unterschiedliche Fallkonstellationen Muster-Widerrufsbelehrungen an die Hand gegeben. Der BGH hat klargestellt, dass die gesetzliche Privilegierung nur dann greift, wenn das gesetzliche Muster unverändert übernommen wird.

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Über Sinn und Unsinn von Disclaimern

Oft werden wir gefragt, ob Disclaimer auf Webseiten etwa hinsichtlich einer Haftung für Richtigkeit der Inhalte oder einer Haftung für externe Links notwendig sind.

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Fehlerquelle AGB - Abmahnungen vermeiden

AGB, gehören neben der Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung zum Standard im Fernabsatzhandel. Dass AGB immer noch so oft abgemahnt werden liegt vermutlich schlicht daran, dass immernoch so viele unwirksame Klauseln genutzt werden.

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Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet viele Fehlerquellen, so dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht.

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Wenn der eigene Disclaimer bei Abmahnung zur Kostenfalle wird

Der Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ bietet keinen Schutz – im Gegenteil: Nach dem OLG Düsseldorf verliert derjenige, der diesen Disclaimer nutzt, bei eigenen Abmahnungen den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, weil er sich widersprüchlich verhält.

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BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein

Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.

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