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Verwechslungsgefahr

Bitte Abstand halten: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Bei der Anmeldung einer Marke prüft das Markenamt vor der Eintragung automatisch, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Das Markenamt prüft jedoch nicht, ob so genannte relative Schutzhindernisse in Form von vorrangigen Rechten Dritter bestehen.

8 min

Bitte lächeln: Zur Klassenähnlichkeit bei Markenkollision

Bei Markenkollisionen wird nicht nur das Zeichen, sondern auch die betroffene Klasse geprüft – entscheidend ist dabei auch die Ähnlichkeit. Das OLG Frankfurt befasste sich mit einem Fall, in dem sich Dienstleistungen und deren Vermittlung gegenüberstanden.

6 min

Das alte Leid: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr ist DAS Reizwort für Markeninhaber: Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn die Marke nach Eintragung wegen einer Kollision mit älteren Marken verloren geht. Die entscheidende Frage bei einer solchen Markenkollision ist dann meist die Verwechslungsgefahr.

4 min

Verwechslungsgefahr Marke: MILAN vs. AC Milan 1:0

Das Gericht untersagt die EU-Markenregistrierung des AC-Mailand-Wappens für Schreibwaren und Büroartikel. Der Grund: Die starke klangliche und visuelle Ähnlichkeit zur älteren deutschen Marke MILAN birgt Verwechslungsgefahr.

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Markenüberwachung - Irrtum & Wahrheit

Viele Markeninhaber denken: „Sobald meine Marke erst einmal eingetragen ist, kann mir da nichts mehr passieren“. Schön wär's - die Realität schaut jedoch anders aus!

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Verletzung der Farbmarke von BMW

BMW hat viele Marken im Portfolio. So etwa die Farbmarke im Stile der M-Power Farbkombination hellblau, dunkelblau, rot. Diese Farbkombination sieht man oft an Kühlergrills. Gegen einen solchen Aufkleber ging die BMW AG vor.

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OLG Frankfurt zur Verwechslungsgefahr bei regionalen Kombinationszeichen

Das OLG Frankfurt stellte klar: Eine Marke aus einem beschreibenden Begriff plus Eigennamen ist nicht mit einer jüngeren Marke verwechslungsfähig, die nur den beschreibenden Teil nutzt. Zudem ist der Schutz eines regional tätigen Unternehmenskennzeichens – wie einer Klinik – auf dessen örtliches Einzugsgebiet begrenzt.

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BGH: Zum Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke

Diesmal geht es um den Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke gegenüber einem Farbzeichen. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil den Schutzbereich einer Marke auf den im Register angegebenen Bereich beschränkt. Konkret bedeutet dies, dass eine als schwarz-weiss eingetragene Marke keine Unterlassungsansprüche gegenüber einem farbigen Zeichen wegen Identität begründet. Diese Feststellung nutzte der beklagten Partei freilich nicht viel, da der Unterlassungsklage eines berühmten bayerischen Automobilherstellers an anderer Stelle aufgrund bestehender Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Marke und dem Farbzeichen stattgegeben wurde (BGH, Urteil verkündet am 12. März 2015, Az: I ZR 153/14).

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Markenüberwachung - Irrtum, Wahrheit & Lösung der IT-Recht Kanzlei

Am Anfang steht der Irrtum: Viele Markeninhaber denken: „sobald meine Marke erst einmal eingetragen ist, kann mir da nichts mehr passieren“. Und am Ende steht dann ggf. die Enttäuschung: Denn wer seine Marke nicht überwacht, der muss mit der Verwässerung der eigenen Marke und dem Verlust von Abwehransprüchen rechnen. *Die IT-Recht Kanzlei bietet die Lösung für dieses Problem: Markenüberwachungspakete mit vielen Zusatzleistungen.*

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METRO vs. Metro - Zur Verwechslungsgefahr zwischen Markenname und Produktbezeichnung

Inwieweit bestehen Abwehransprüche für den Inhaber einer eingetragenen Marke gegenüber einer Nutzung seines Markennamens als Produktbezeichnung? Ab welchem Zeitpunkt besteht eine konkrete Verwechslungsgefahr beim Verbraucher? Welche Kriterien werden vom Gericht bei dieser Beurteilung herangezogen? Der BGH beschäftigte sich anhand des Markennamens „METRO“ und der Produktbezeichnung „ROLLER`s Metro“ mit diesen Fragen. BGH, Urteil vom 22.03.2012, AZ.: I ZR 55/10).

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