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Prozessuales / Streitwerte

Top-Themen

Verwirkung von Vertragsstrafe, obwohl Verstoß nicht selbst begangen?

Bei einer Wettbewerbsverletzung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung das gängigste Mittel, um einen kostenintensiven Wettbewerbsprozess zu vermeiden. Durch eine solche Unterlassungserklärung wird die vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt, so dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch erlischt. Im Wirtschaftsleben stellt eine Unterlassungserklärung jedoch eine erheblich Belastung für den Unterlassungsschuldner dar. Die „Vertragsstrafenfalle“ schnappt schneller zu, als mancher denkt.

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OLG Celle: Indizien eines rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Das OLG Celle hat sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) mit einer ganzen Reihe von Indizien zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beschäftigt. Die IT-Recht Kanzlei nimmt diese Entscheidung zum Anlass, einige Indizien für die rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Anspruchsverfolgung vorzustellen.

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BGH: 53 Mio. Euro Vertragsstrafe unangemessen

Verstößt ein Vertragspartner mehrere tausend Mal gegen ein mit Vertragsstrafe bedrohtes Verhalten, kann die Vertragsstrafe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herabgesetzt werden, wenn sie in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Zuwiderhandlung steht. Das entschied der BGH mit Urteil vom 17.07.2008.

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