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Elektronik / Haushaltsgrossgeräte

Top-Themen

Halogenlampen: Das müssen Händler zum Verkaufsverbot wissen

Ab dem 01.09.2018 dürfen die meisten herkömmlichen Halogenlampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Stufe der Ökodesign-Verordnung erfüllen sie die vorgegebenen Effizienzanforderungen nicht mehr – ähnlich wie zuvor schon die klassische Glühlampe.

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Vertriebsverbot für Leuchten ohne A+-Lampen

Seit dem 1. September 2016 dürfen Leuchten mit austauschbaren Lampen nur noch neu in Verkehr gebracht werden, wenn dafür passende Lichtquellen der Energieeffizienzklasse A+ oder höher verfügbar sind.

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Besondere Informationsvorgaben bei Speziallampen für Inverkehrbringer: EG-Verordnung Nr. 244/2009 und EU-Verordnung Nr. 1194/2012

Die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, dass viele Inverkehrbringer (Hersteller/Importeure) davon ausgehen, dass es beim Inverkehrbringen von Speziallampen keine besonderen Kennzeichnungs- und/oder Informationsvorgaben gäbe. Dies ist nicht der Fall, finden sich hierzu doch genaue Regelungen in der EG-Verordnung Nr. 244/2009. Ab dem 01.09.2013 werden (!) zusätzlich die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1194/2012 zu berücksichtigen sein.

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Abmahnungen: Wegen nicht registrierter Beleuchtungskörper

Zurzeit werden Hersteller, Importeure aber auch Online-Händler abgemahnt, die nicht registrierte Beleuchtungskörper in Deutschland vertreiben. Sind Beleuchtungskörper tatsächlich im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig? Informieren Sie sich [hier|registrierung-led.html] .

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Das Glühbirnenverbot der EU

Anfang 2009 beginnt die Umsetzung eines von der EU-Kommission beschlossenen Vorhabens zur Reduzierung des europäischen Energieverbrauchs, in dessen Verlauf herkömmliche Glühbirnen schrittweise vom Markt verschwinden sollen.

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