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Widerrufsbelehrung

Top-Themen

Die Zahlung von Wertersatz durch den Verbraucher

Widerruf ist möglich – aber nicht immer ohne Abzüge: Wir zeigen, wann Händler trotz Rücknahme Wertersatz verlangen dürfen, wer was beweisen muss, wer das Rückversandrisiko trägt und wie mit PayPal-Rückbuchungen oder beschädigter Ware umzugehen ist.

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AG Köln: zum Wertersatz für fünf Testnächte auf Matratze

Immer ein Problem beim Widerruf ist die Frage nach dem Wertersatz infolge der Verschlechterung einer Kaufsache: Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, es ist – sehr zum Ärger der Händler – von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden. Aktuell wurde ein solcher, recht kurioser Einzelfall vom Amtsgericht Köln beurteilt: Es ging um die Frage, wie lange auf einer online gekauften Matratze „testgeschlafen“ werden darf (vgl. Amtsgericht Köln, Urt. v. 04.04.2012, Az. 119 C 462/11).

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AG Backnang: Wertersatz nach Widerruf bei offensichtlich gebrauchtem Rasierer

Das AG Backnang (Urteil vom 17.06.2009; Az.: 4 C 810/08) hat einem gewerblichen Internethändler im Zusammenhang mit dem Verkauf eines elektrischen Rasierers einen Wertersatz i.H.v. 100% dessen Verkehrswerts zugesprochen, nachdem sich in der mündlichen Verhandlung herausstellte, dass der Käufer den Rasierer zuvor nicht nur inspiziert, sondern gebraucht hatte.

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Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz

Der EuGH entschied, dass eine Widerrufsbelehrung dann europarechtswidrig sei, wenn sie generell vorsieht, dass ein Verbraucher im Rahmen der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten hat.

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